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KMID : 1234820130140020087
Korean Society of Law and Medicine
2013 Volume.14 No. 2 p.87 ~ p.112
Das Recht des Gefangenen auf die medizinische Behandlung, arztliches Gutachten und die Unterbrechung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe wegen Krankheit
Lee Seok-Bae

Abstract
Vor kurzer Zeit gibt es viele Diskussion uber die Unterbrechung der Freiheitsstrafe aufgrund der Krankheit. Man wollte ihre Voraussetzungen einerseits durch ¡®Kommission fur die Unterbrechung der Freiheitsstrafe¡¯ andererseits durch doppelte medizinische Gutachten strenger machen. Jedoch muss man auf die im voraus zu entscheidende Frage antworten, ob das Recht des Gefangenen auf Gesundheit geschutzt wird, insbesondere die Gefangenen in Justizvollzugsanstalten medizinische Behandlungen genug nutzen konnen. Meine Antwort ist ¡®Nein!¡¯. Im kStvollzG bestehen die Regelungen fur medizinische Behandlung mit staatlicher Beteilung und mit Selbstbeteiligung au©¬er Justizvollzugsanstalten. Im Prinzip muss der Staat fur die Behandlungskosten der Gefangenen bezahlen. In der Tat aber nicht. In diesem Beitrag wurden die Antwort auf die Vorfrage aufgrund der Erfolgen der zwei Rundfragen zu geben versucht, um die Voraussetzungen der Unterbrechung der Freiheitsstrafe strenger zu machen.
KEYWORD
Unterbrechung der Freiheitsstrafe, Aufschub des Strafvollzuges, Recht des Gefangenen, Rechtlicher Status des Gefangenen, Kommission fur die Unterbrechung der Freiheitsstrafe, medizinische Behandlung mit staatlicher Beteilung und mit Selbstbeteiligung au©¬er Justizvollzugsanstalten
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